Sozialgericht Rechtsschutz

Sozialgericht Rechtsschutz zur Interessenwahrung vor deutschen Sozialgerichten

Sozialgericht Rechtsschutz dient im Fall von Rechtsstreitigkeiten in Sozialversicherungsangelegenheiten dem Wahrnehmen rechtlicher Interessen vor Sozialgerichten. Ein Kostenschutz für juristischen Beistand und gerichtliche Verfahren werden für gerichtliche Streitigkeiten mit Sozialversicherungen gewährt. Zu den Sozialversicherungen gehören Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherungen sowie die gesetzlichen Krankenversicherungen und weitere Ersatzkassen. Rechtsschutz in Sozialgerichtsangelegenheiten ist immer ein Bestandteil des Berufsrechtsschutzes. Als Versicherter einer Berufsrechtsschutzversicherung ist man auch mit Sozialgericht Rechtsschutz versichert. In Deutschland gehört die Sozialgerichtsbarkeit zu den Bürgerrechten. Die Gerichtskosten beim Sozialgericht sind niedrig beziehungsweise fallen gar nicht an. Anwalts- und Gutachterkosten muss ein Kläger jedoch selbst aufbringen. Hohe Kosten erzeugen langwierige Verfahren, die vor dem Bundessozialgericht ausgetragen werden. Zu typischen Streitfällen zählen die Anerkennung von Unfällen durch die Unfallversicherung oder die Einstufung in eine Pflegestufe durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Rechtsschutz benötigen in vielen Fällen Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn es um die Einstufung einer Erwerbsminderung oder die Rentenhöhe bei Personenschäden geht.

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Strafrechtsschutz

Strafrechtsschutz als juristischer und finanzieller Beistand bei begangenen Straftaten

Da es aufgrund von Unwissenheit und Unachtsamkeit schnell zu Rechtsverstößen kommen kann, die strafrechtlich belangt werden, erweist sich Strafrechtsschutz als eine gute Möglichkeit der Absicherung von juristischer Vertretung (Fachanwalt Strafrecht) und vor finanziellen Risiken. In der Regel wird eine Strafrechtsschutzversicherung im Rahmen einer Privat- oder Berufsrechtsschutzversicherung abgeschlossen. Auch in Unternehmen können Führungskader sowie weitere Mitarbeiter vor den Folgen einer Strafverfolgung abgesichert werden. Strafrechtsschutz unterscheidet zwischen Straftaten im Bereich Verkehr und sonstige Straftaten. Für innerhalb des Verkehrsrechts begangene Straftaten muss es sich immer um vorsätzlich begehbare Delikte handeln. Sonstige Straftaten fallen in den Bereich Steuerstrafrecht oder  Zivilrecht. Der Versicherer zahlt die Kosten eines Strafverfahrens nur, wenn die Verurteilung wegen Fahrlässigkeit erfolgt. Wird ein Versicherter wegen einer Vorsatzstraftat gemäß Strafrecht verurteilt, muss er seinem Versicherer die übernommenen Aufwendungen erstatten. Das ist auch der Fall, wenn eine Anklage auf Fahrlässigkeit erhoben und letztlich ein Vorsatz festgestellt wird. Diese Regelungen zum Strafrechtsschutz finden sich in ähnlicher Art und Weise im Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz.

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Versicherung Rechtsschutz

Versicherung für Rechtsschutz: Absicherung von Streitfällen mit einem Versicherungsunternehmen

Eine Versicherung für Rechtsschutz resultiert in der Regel aus einer abgeschlossenen Vertragsrechtsschutzversicherung. Im Rahmen einer solchen Versicherung können Fachanwälte für Versicherungsrecht beauftragt werden, wenn es zu Streitigkeiten mit einem Versicherer kommt. Das erweist sich meist als notwendig, da das Versicherungsrecht sehr komplex und umfassend ist. Eine Versicherung für Rechtsschutz wird auch aktiv, wenn es sich um die Durchsetzung von Ansprüchen gegen den eigenen Versicherer handelt. Der Rechtsschutzversicherer ist verpflichtet, Prozesse gegen eigene Versicherungssparten innerhalb des Konzerns zu finanzieren. Jeder Rechtsschutzversicherte hat einen vertraglichen Anspruch, einen Anwalt frei zu wählen und Beratungs- und Vertretungsrechtsschutz wahrzunehmen. Erschwert wird die Durchsetzung von Rechtsschutz jedoch durch eine oft nicht ausreichend vorgenommene Trennung der einzelnen Versicherungsarten. Ein beauftragter Rechtsanwalt stellt meist kostenlos eine erste Deckungsanfrage bei der Versicherungsgesellschaft. Weigert sich eine Versicherungsgesellschaft eine Deckung zu übernehmen, muss diese gerichtlich herbei geführt werden. Ein Versicherter muss in solch einem Fall in Vorleistung gehen. Wird der Versicherer zur Deckung gemäß Versicherungsrecht verurteilt, erhält er sein Auslagen erstattet.

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Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz

Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz zur Abwehr von Buß- und Verwarngeldern

Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz sichert kein allgemeines Verkehrsrecht ab, da zwischen Verkehrsvergehen und sonstigen Ordnungswidrigkeiten zu unterscheiden ist. Rechtsschutz besteht nur für vorsätzlich begehbare Vergehen (ausgeschlossen Verstöße gegen Halte- und Parkverbot). Wird ein Versicherter rechtskräftig wegen einer Vorsatztat verurteilt, muss er die Kosten des Verfahrens an den Versicherer zurück erstatten. Fahrlässig begangene Vergehen gelten als Ordnungswidrigkeit für die eine Deckung besteht. Stellt sich während eines gerichtlichen Verfahrens heraus, dass trotz einer Anklage wegen Fahrlässigkeit eine Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt, sind dem Versicherer ebenfalls die Kosten zu erstatten. Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz muss in der Regel separat in einer Rechtsschutzversicherung integriert werden. Meist besteht die Möglichkeit der Kombination mit weiteren Rechtsschutzarten, beispielsweise Straf-Rechtsschutz oder Verkehrsrechtsschutz. Rechtsschutz vor Ordnungswidrigkeiten beschränkt eine Leistungserfüllung auf verhältnismäßig wenige Ereignisse. Die Mehrzahl der Ordnungswidrigkeiten ist im Bereich des Verkehrsrechts anzutreffen und bei Vorsatz nicht versicherbar bzw. erstattungsfähig. Die Kosten für gerichtliche Verfahren übersteigen in der Regel die Höhe von Buß- und Verwarngeldern um ein Mehrfaches.

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Grundstücksrechtsschutz

Grundstücksrechtsschutz als rechtliche Interessenwahrnehmung für Mieter und Vermieter

Ein Grundstücksrechtsschutz sichert rechtliche Angelegenheiten aus Mietverhältnissen und besonderen weiteren Nutzungsverhältnissen. Die Interessenwahrnehmung von Grundstücksrecht erstreckt sich weiterhin auf dingliche Rechte, die Grundstücke oder Gebäude zum Gegenstand haben. Ein Versicherungsnehmer und seine Familie werden in einem Vertrag über Grundstücksrechtsschutz hinsichtlich ihrer Eigenschaft konkret bezeichnet. Aus dieser Eigenschaftsbezeichnung ergibt sich die weitere Vertragsgestaltung sowie die jeweilige Versicherungsleistung. Im Versicherungsvertrag werden daher die Versicherten als Eigentümer, Mieter, Vermieter oder Nutzungsberechtigter von Grundstücken oder Gebäuden benannt. In Streitfällen zwischen Mieter und Vermieter bei Wohnungskündigung oder bei Bauvorhaben bzw. Bautätigkeiten des Nachbarn nahe oder auf einer Grundstücksgrenze bietet ein spezialisierter Rechtsanwalt für Grundstücksrecht optimalen juristischen Beistand. Rechtsstreitigkeiten im Rahmen des Bauens sind nicht versichert. Dazu gehört beispielsweise der Kauf oder Verkauf von Grundstücken für Bauzwecke. Ebenso sind Finanzierungen von Grundstücken und Gebäuden sowie damit verbundene steuerrechtliche Fragen nicht Bestandteil vom Grundstücksrechtsschutz. Der Begriff wird in den meisten Fällen synonym als Wohnungs- oder Gebäuderechtsschutz verwendet.

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Verwaltungsrechtsschutz

Verwaltungsrechtsschutz als Rechtsschutz bei Streitigkeiten mit Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten

Mit einem Verwaltungsrechtsschutz ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Behörden und Verwaltungsgerichten abgesichert. Diese Versicherungsart gewährt Leistungen je nach vertraglicher Vereinbarung für private und gewerblich tätige Personen. Verwaltungsrechtsschutz ist in der Regel nur mit anderen Versicherungsarten wirksam. Nicht verkehrsrechtliche Angelegenheiten (Privat, Beruf, Immobilien) und verkehrsrechtliche Angelegenheiten (Verkehr) können in speziellen Kombinationen abgesichert werden. Selbständige können den entsprechenden Rechtsschutz zusätzlich für den gewerblichen Bereich einschließen. Privatpersonen erwerben oftmals einen Rechtsschutz in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten im Rahmen einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Deren Leistungsumfang erstreckt sich unter anderem auf Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen. Beispielsweise gewährt ein Versicherer juristischen Beistand, wenn es um Wiedererlangung eines Führerscheins oder um die Auflage zum Führen eines Fahrtenbuches geht. Das Abschleppen von Fahrzeugen bei Halte- oder Parkverbot gehört hingegen nicht dazu. Bei einem erweiterten Verwaltungsrechtsschutz werden rechtliche Interessen bereits beim Widerspruchsverfahren nach Verwaltungsrecht vertreten. Ein Versicherer übernimmt die damit verbundenen Kosten, beispielsweise für spezialisierte Rechtsanwälte in Verwaltungsrecht.

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Vertragsrechtsschutz

Der Vertragsrechtsschutz dient der Geltendmachung und Abwehr von Forderungen aus Verträgen

Vertragsrechtsschutz dient der Absicherung finanzieller Risiken, die aus einem Vertragsabschluss entstehen können. Jeder der Verträge abschließt, muss damit rechnen, dass vertragliche Pflichten verletzt werden. Dabei gehen nicht nur Selbständige und Freiberufler vertragliche Verhältnisse ein. Täglich schließen Privatpersonen Verträge ab, ohne sich dessen immer bewusst zu sein. Beispielsweise ist das immer der Fall, wenn jemand ein Auto kauft oder einen Kredit aufnimmt. Auch bei Versicherungen, Reisen oder Reparaturen handelt es sich um einen Vertrag. Wenn eine Seite den Vertrag verletzt oder der anderen eine Vertragsverletzung vorwirft, droht ein Verfahren vor Gericht. Dank Vertragsrechtsschutz ist man gut gewappnet für einen Prozess. Mit einer Vertragsrechtsschutz Versicherung können Forderungen aus Verträgen geltend gemacht oder abgewehrt werden. Die Kosten einer juristischen Auseinandersetzung übernimmt ein Versicherer bis zu einer bestimmten Höhe. Um erstmalig tätig werden zu können, verlangt der Versicherer das Einhalten einer Wartezeit von meist drei Monaten. Diese Art der Rechtsschutzversicherung wird als Zusatzversicherung zu einer Privat- oder Firmenrechtsschutzversicherung abgeschlossen.

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Steuerrechtsschutz

Mit dem Steuerrechtsschutz Streitfälle im Steuerrecht absichern

Für den Fall von Rechtsstreitigkeiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten deckt ein Steuerrechtsschutz die dabei entstehenden Kosten. Versicherungsschutz erhalten im Rahmen unterschiedlicher Versicherungsverträge sowohl Privatpersonen als auch Selbständige. Eine Leistungspflicht entsteht für einen Versicherer bei einem eventuellen Klageverfahren, beispielsweise gegen einen Steuerbescheid. Die Kosten für einen Einspruch gegen einen ergangenen Bescheid und die Einholung von juristischem Rat bei einem Fachanwalt für Steuerrecht sind vom Versicherten selbst zu tragen. Ein Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Arten von Steuern im privaten und beruflichen Bereich. Steuerarten sind unter anderem Einkommens-, Lohn- und Erbschaftssteuer. Der Steuerrechtsschutz besteht für Privatpersonen in den Bereichen Privatleben, Kraftfahrzeug und Ausübung nichtselbständiger Tätigkeit. Die Versicherung wird auch bei Streitfällen mit öffentlichen Einrichtungen, beispielsweise über Gebühren für Müllabfuhr oder wegen einer Wasserrechnung, aktiv. Selbständige sichert ein Steuerrechtsschutz im Rahmen einer Firmenrechtsschutzversicherung optimal ab. Alle bei einer gewerblichen Tätigkeit auftretenden steuerrechtlichen Probleme, die gerichtlich gelöst werden müssen, sind rechtsschutzversichert.

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Wohnungsrechtsschutz

Wohnungsrechtsschutz zur Absicherung von Mietrecht und Immobilienrecht

Wohnungsrechtsschutz dient der juristischen und finanziellen Absicherung von Mieter und Vermieter im Falle von Rechtsstreitigkeiten, die in Zusammenhang mit Wohngebäuden und vermieteten Wohnobjekten auftreten. Die Versicherungsleistungen einer Wohnungsrechtsschutzversicherung entsprechen im Wesentlichen dem Mieterrechtsschutz und Vermieterrechtsschutz, die als einzelne Versicherungsprodukte für den jeweiligen Personenkreis angeboten werden. Mietstreitigkeiten werden oft vor Gericht ausgetragen, was für beide Streitparteien mit hohen Kosten verbunden ist. Wohnungsrechtsschutz versichert einen Rechtsstreit, der seine Ursache aus Mieten und Immobilien begründet. Beispielsweise besteht Rechtsschutz bei Mietstreitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter wegen Kündigung oder Nebenkostenabrechnungen. Die finanzielle Absicherung gilt auch für einen gerichtlichen Steuerstreit wegen Wohnraum, beispielsweise wenn eine Fehlbelegungsabgabe zu Unrecht erhoben wurde. Zu den ausgeschlossenen Versicherungsleistungen beim Wohnungsrechtsschutz gehören unter anderem Streitigkeiten rund um das Bauen (zum Beispiel Planung und Errichtung von Immobilien) oder Bergbauschäden sowie außergerichtliche Anwaltstätigkeit. Vor der Übernahme eines Rechtsstreites werden vom Versicherer in jedem Fall berechtigte Ansprüche sowie die Erfolgsaussichten geprüft.

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Urheber Rechtsschutz

Urheber Rechtsschutz als Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Urheberrecht

Eine steigende Anzahl von Urheberrechtsverletzungen verlangt nach einem ausreichenden Urheber Rechtsschutz. Die überwiegende Mehrzahl der deutschen Rechtsschutzversicherer verfügt über keinerlei Angebote zur Abwehr von Abmahnungen oder zur Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen. Die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen schließen derartige Versicherungsleistungen normalerweise aus. Rechtsschutzversicherungen sichern lediglich bestimmte Risiken, beispielsweise im Internetrecht oder Vertragsrecht. Dennoch zeigen sich einzelne innovative Spezialversicherer am Markt, die Privatpersonen sowie kleine und mittlere Unternehmen im Rahmen des Patentrechts, Urheber- und Markenrechts und Geschmacksmusterrechts eine Absicherung anbieten. Urheber Rechtsschutz ist als Rechtsschutzversicherung für Kreative nur vereinzelt anzutreffen. Die Rechtsschutzversicherung gegen Urheberrechtsverletzungen versichert die Abwehr von Ansprüchen bei Privatpersonen und kleinen Unternehmen und zusätzlich die Geltendmachung von Ansprüchen bei mittleren Unternehmen. Die Unterschiede zeigen sich auch in den abweichenden Prämien, die in einem Bereich von einigen hundert Euro bis zu einigen tausend Euro liegen. Die allgemeine Deckungssumme je Rechtsschutzfall ist auf 100.000 Euro begrenzt. Eine Selbstbeteiligung beträgt je nach Vertrag bis zu 5.000 Euro.

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